AHV-Reform: Gleichstellung mit blinden Flecken
- digital3095

- 26. Nov. 2025
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Aktualisiert: 17. Dez. 2025

Die aktuelle Diskussion um die Gleichstellung in der Altersvorsorge wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. In der Bundespolitik wird zwar gefordert, Rentnerpaare gleich zu behandeln – doch diese Forderung wird nicht konsequent zu Ende gedacht. Wenn Gleichberechtigung ernst gemeint ist, müsste die Plafonierung der AHV-Renten für alle zusammenlebenden Rentnerpaare gelten, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben.
Was unter Gleichberechtigung in der Altersvorsorge zu verstehen ist, darüber herrscht politisch keine Einigkeit. Die Mitte-Partei will mit ihrer Initiative «Ja zu fairen Renten auch für Ehepaare» erreichen, dass verheiratete Paare künftig gleich hohe AHV-Renten erhalten wie zwei Einzelpersonen. Begründet wird das Anliegen mit der angeblichen Benachteiligung gegenüber Konkubinatspaaren.
Über diese Initiative wird das Volk entscheiden. Sie prägt jedoch bereits jetzt die laufenden parlamentarischen Debatten zur Weiterentwicklung der AHV. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage: Wie stichhaltig sind die aktuellen Vorschläge und Diskussionen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht – und tragen sie tatsächlich zu mehr Fairness im System bei?